Allgemeine Geschäftsbedingungen der craze media GmbH für ASP-Produkte

1. Geltungsbereich
1.1.    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der craze media GmbH ( im Folgenden „Provider“ genannt) für die Bereitstellung von ASP-Produkten gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn sie in einer Bestellung enthalten sind und wir diesen nicht mehr entgegentreten. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Verträge und Geschäfte mit dem Kunden.
1.2.    Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB.

2. Allgemeiner Vertragsgegenstand
2.1.    Die nachfolgenden Vereinbarungen regeln die Grundsätze der Bereitstellung und Nutzungsüberlassung von ASP-Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen durch den Provider. Einzelheiten werden in einem separaten (Einzel-) Vertrag oder einer mit dem Kunden abzustimmenden Leistungsbeschreibung vereinbart. Mit dem ASP-Produkt erhält der Kunde die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf eine Softwareapplikation, welche auf einem zentralen Server bereitgestellt wird, mittels Telekommunikationsverbindung (Internet) zuzugreifen und die Funktionalitäten der Anwendung im Rahmen des Vertrages zu nutzen. Zu diesem Zweck stellt der Provider das ASP-Produkt zur Nutzung für den Kunden und die von ihm benannten berechtigten Nutzer bereit.
2.2.    Verträge werden in der Regel unmittelbar zwischen dem Provider und dem (End-) Kunden abgeschlossen. Verträge können aber auch unter Einbeziehung eines Vertriebspartners geschlossen werden. Im Falle der Einbeziehung eines Vertriebspartners kann dieser als Vermittler auftreten, so dass er die Produkte im Namen und auf Rechnung des Providers an den Endkunden weiter vermietet. Der Vertriebspartner kann die Produkte aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden weiter vermieten, wenn der Provider dem zuvor schriftlich zugestimmt hat.
2.3.    Der Provider stellt im Rahmen des ASP-Produktes Kalkulationsdaten (Einsatzfaktoren) Dritter oder selbst erstellte Daten  zur Verfügung.
2.4.    Im Falle einer vom Provider genehmigten Weitervermietung der ASP-Produkte durch den Kunden / Vertriebspartner an Dritte, ist der Kunde verpflichtet, den Dritten zur Einhaltung der Vertragspflichten des jeweiligen Einzelvertrages zwischen dem Provider und dem Kunden und dieser AGB zu verpflichten.

3. Entgelt, Zahlung und Rechnungsstellung
3.1.    Die Höhe der vom Kunden an den Provider zu bezahlenden Nutzungsentgelte und Entgelte für Dienstleistungen sowie die Zahlungsbedingungen und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus den Einzelverträgen mit den Kunden und der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten ASP-Produktes.
3.2.    Sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, werden die nutzungsunabhängigen Entgelte im Voraus fällig und zahlbar. Sonstige Leistungen sind nach Erbringung und Rechnungsstellung auf Grundlage der aktuellen Preislisten monatlich zu zahlen. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sind Rechnungsbeträge sofort fällig und zahlbar.
3.3.    Gegen Forderungen des Providers kann der Kunde nur aufrechnen, soweit die (Gegen-) Ansprüche des Kunden unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit dem Provider resultieren.

4. Nutzungsrecht
4.1.    Der Kunde und die von ihm benannten berechtigten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf das ASP-Produkt mittels Telekommunikation zuzugreifen und die mit dem ASP-Produkt verbundenen Funktionalitäten gemäß dem jeweiligen Vertrag zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere am ASP-Produkt selbst, der Anwendung oder der Betriebssoftware erhält der Kunde nicht.
4.2.    Sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, ist der Kunde nicht berechtigt, das ASP-Produkt über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, das ASP-Produkt oder Teile davon ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Providers zu verändern, zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
4.3.    Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung des ASP-Produktes durch nicht von dem Kunden benannte Nutzer oder Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages mit der Mindestvertragsdauer seines Vertrages in der höchsten Vergütungsstufe für einen einzelnen Nutzer angefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Provider bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
4.4.    Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Provider auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den unberechtigten Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
4.5.    Wird die vertragsgemäße Nutzung des ASP-Produktes ohne Verschulden des Providers durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt bzw. unmöglich, so ist der Provider berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Die Parteien werden Sich in diesem Fall bemühen, den Vertrag entsprechend anzupassen oder aber im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden. Ab dem Datum der Beeinträchtigung ist der Kunde von seiner Verpflichtung zur Zahlung befreit. Darüber hinausgehende Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

5. Leistungspflichten des Providers
5.1.    Der Provider stellt dem Kunden mit dem ASP-Produkt Standardleistungen, deren Inhalt und Umfang sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben, mit der in Ziffer 5.5 bezeichneten Verfügbarkeit betriebsfähig bereit. Das ASP-Produkt ist betriebsfähig bereitgestellt, wenn der Provider dem Kunden die Freischaltung (Zugang zum funktionsfähigen ASP-Produkt) mitgeteilt hat.
5.2.    Zugangsberechtigung
Dem Kunden wird bei Vertragsbeginn eine Liste mit Benutzerzugängen auf schriftlichem Wege zugeteilt. Diese sind zur weiteren Nutzung des ASP-Produktes erforderlich. Der Kunde sowie die Benutzer des ASP-Produktes sind verpflichtet, die Benutzerzugänge geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
5.3.    Datensicherungen werden – sofern erforderlich – einzelvertraglich mit dem Kunden vereinbart. Das Wiederherstellen von kundenspezifischen Daten ist kein Leistungsbestandteil. Vom vertraglichen Leistungsumfang nicht erfasst ist die Einhaltung von Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art dienende längerfristige Datensicherung, für die der Kunde verantwortlich ist, sofern der Kunde nicht mit dem Provider einen gesonderten Vertrag hierüber schließt.
5.4.    Service
5.4.1.   Das ASP-Produkt wird kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert.
5.4.2.   Der Provider stellt dem Kunden E-Mail Support unter support@crazemedia.de zur Verfügung.
5.5.    Verfügbarkeit / geplante Nichtverfügbarkeit
Die Zeiten der Verfügbarkeit des Providers einschließlich einer geplanten Nichtverfügbarkeit richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen des jeweiligen Einzelvertrages mit dem Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung und sind nicht Bestandteil dieser AGB. Der Provider ist berechtigt, die Software und/oder Hardware-Systeme zu jeder Zeit (auch außerhalb der insoweit vereinbarten Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit) zu warten, zu pflegen und Datensicherung vorzunehmen. Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit das ASP-Produkt nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung des ASP-Produktes in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder Leistungseinstellung, so besteht für den Kunde insbesondere kein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadensersatz. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Datenverluste durch die Nutzung des Kunden in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit.

6. Pflichten und Obliegenheit des Kunden
Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und –abwicklung des Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere:
6.1.    alle von ihm für die Nutzung des ASP-Produktes vorgesehenen Nutzer benennen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer dem Provider mitzuteilen;
6.2.    die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;
6.3.    dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf die Server des Providers) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;
6.4.    das ASP-Produkt nur im vereinbarten, vertragsgemäßen Umfang nutzen oder nutzen lassen;
6.5.    das ASP-Produkt ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Providers nicht verändern, vervielfältigen, veräußern oder Dritten zeitlich begrenzt überlassen, vor allem nicht vermieten oder verleihen;
6.6.    den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Provider betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Providers unbefugt einzudringen;
6.7.    den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen;
6.8.    den Provider von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des ASP-Produktes durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des ASP-Produktes verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Providers;
6.9.    nach Abgabe einer Störungsmeldung dem Provider die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen vom Provider vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche selbst hätte erkennen können;
6.10.   die von ihm oder vom Vertriebspartner benannten berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung des ASP-Produktes in Ziffer 6 aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;
6.11.   die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom Provider auf Dritte übertragen;
6.12.   die Bereitstellung der Voraussetzungen für den Zugriff auf das ASP-Produkt mittels Telekommunikation und dessen Nutzung sicher zu stellen.

7. Vertragswidrige Nutzung des ASP-Produktes
7.1.    Der Provider ist berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in dem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insb. bei Verstoß gegen die in Ziffer 6 genannten Pflichten den Zugang auf das ASP-Produkt und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber dem Provider sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensatzanforderungen des Providers bleibt ausdrücklich vorbehalten.
7.2.    Im Falle eines Verstoßes gegen die in Ziffer 6 festgelegten Pflichten durch einen berechtigten Nutzer hat der Kunde dem Provider auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

8. Verzug
8.1.    Während eines Zahlungsverzugs des Kunden ist der Provider berechtigt, den Zugang zum ASP-Produkt zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, ausstehende Zahlungen zu leisten.
8.2.    Kommt der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Verzug, ist der Provider berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Darüber hinaus ist der Provider berechtigt, die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit verbleibenden Nutzungsentgelte und sonstigen Vergütungen als sofort in einer Summe fälligen Schadensersatz geltend zu machen. Den Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schaden vorbehalten.
8.3.    Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Provider vorbehalten.
8.4.    Gerät der Provider mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Ziffer 11. Der Kunde ist nur dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Provider eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.

9. Leistungsstörungen
9.1.    Für Leistungsstörungen ist der Provider nur verantwortlich, sofern und soweit diese die von ihm nach Ziffer 5 zu erbringenden und in der Leistungsbeschreibung konkretisierten Leistungen betreffen.
9.2.    Mit der Störungsbeseitigung hat der Provider im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beginnen. Der Kunde ist verp?ichtet, dem Provider für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Provider eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf die außerordentliche Kündigung des Vertrages.
9.3.    Wird die Funktionsfähigkeit der Anwendung aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt (Ziffer 10) ist der Provider von der Leistungsp?icht befreit.

10. Höhere Gewalt
10.1.   Der Provider ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
10.2.   Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Provider nicht zu vertretende Umstände.
10.3.   Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

11. Haftung des Providers
11.1.   Eine Haftung des Providers besteht ausschließlich im Rahmen dieser Ziffer 11.
11.2.   Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei leicht fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Provider – mit Ausnahme der nachfolgenden Ziffer 11.3 – unbeschränkt.
11.3.   Die Haftung des Providers bei grober Fahrlässigkeit ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden, maximal auf das vom Kunden zu entrichtende Jahresentgelt begrenzt, wenn nicht dieser Schaden auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.
11.4.   Im Übrigen gilt bei leichter Fahrlässigkeit Folgendes: Die Haftung des Providers für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme bei der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. der im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Rechte und Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf – ausgeschlossen. Ansonsten ist die Haftung des Providers für leichte Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden, maximal auf das vom Kunden zu entrichtende Jahresentgelt begrenzt.
11.5.   Verschuldensunabhängige, gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt. Der Provider haftet unbeschränkt, sofern Ansprüche des Kunden gegen den Provider bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
11.6.   Der Provider haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Internetverbindung zu seinen Servern, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

12. Gewährleistung
12.1.   Sind Funktionen des ASP-Produktes aufgrund eines vom Provider verschuldeten Softwarefehlers nicht nutzbar oder nicht erreichbar, so verpflichtet sich der Provider zur Nachbesserung. Kann der Fehler nicht in angemessener Frist behoben werden, so wird dem Kunden eine Minderung des Nutzungsentgeltes oder eine außerordentliche Kündigung des Vertrags eingeräumt.
12.2.   Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder vom Kunden benannte Nutzer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Provider ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Providers vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter.
12.3.   Für Daten Dritter oder vom Provider nach Angaben des Kunden erstellte Daten übernimmt der Provider keine Gewähr. Insoweit sind fehlerfreie Kalkulationsdaten keine Leistungspflicht des Providers.
12.4.   Die Mangelbeseitigung führt nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungszeit und stellt ohne ausdrückliche Erklärung des Providers kein Anerkenntnis i.S.d. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB dar.
12.5.   Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab ihrer Entstehung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. § 202 Abs. 1 BGB bleibt unberührt.

13. Vertragsbeginn, –laufzeit und Kündigung
13.1.   Die Mietzeit des ASP-Produktes beginnt in der Regel mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Einzelheiten über Beginn, Dauer und Ende der Mietzeit werden in den Einzelverträgen mit den Kunden vereinbart.
13.2.   Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Kalendermonaten gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweils vereinbarte Mindestvertragslaufzeit.
13.3.   Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13.4.   Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Provider zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verp?ichtet. Spätestens sieben Tage nach Vertragsende kann der Provider sämtliche auf den Servern be?ndlichen Daten des Kunden, einschließlich in den Produkten befindlichen Datensätzen, löschen. Eine Sicherung und Zurverfügungstellung der kundenspezifischen Daten kann entgeltlich beauftragt werden.

14. Datenschutz und Datensicherheit
14.1.   Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
14.2.   Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch den Provider personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Provider von Ansprüchen Dritter frei.
14.3.   Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne “Herr der Daten” bleibt (§ 11 BDSG). Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) Alleinberechtigter. Der Provider nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde. Der Provider ist nur berechtigt, die kundenspezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen des Vertrages zu verarbeiten und/oder zu nutzen; insbesondere ist es dem Provider verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Kunden die kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung der kundenspezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist der Provider im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung des Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten vom Kunden (z.B. Abrechnungsdaten zwecks Abrechnung von Leistungen gegenüber dem Kunden) berechtigt.
14.4.   Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten des ASP-Produktes werden in einem Rechenzentrum von Dritten betrieben.
14.5.   Der Provider kann Unteraufträge vergeben, hat aber sicher zu stellen, dass der Unterauftragnehmer die datenschutzrechtlichen Vorschriften einhält.
14.6.   Der Provider trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG.
14.7.   Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten des ASP-Produktes zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu § 9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs vom Provider mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs des ASP-Produktes nach dem zugrunde liegenden Vertrag. Unberührt bleiben zudem Auskunftsrechte und Auskunftsansprüche des Kunden bzw. des Datenschutzbeauftragten des Kunden.

15. Geheimhaltung
15.1.   Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie - einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen - anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die

  • nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind,
  • den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren,
  • von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten worden oder
  • nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.

16. Gerichtstand, anwendbares Recht
16.1.   Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Köln. Der Provider kann den Kunden wahlweise auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
16.2.   Für die vom Provider auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht (CISG).